Abmahnschutz

AGB Regelungen

Durch die Komplexität der Wirtschaftsbeziehungen wurde das AGB Gesetz eingeführt. Es regelt, die vorformulierten, ergänzenden Klauseln, die in einen abgeschlossenen Vertrag einbezogen werden. Damit der Endkunde gegenüber den Geschäftsleuten nicht durch das sogenannte "Kleingedruckte" benachteiligt werden kann, sorgt das AGB Gesetz für eine Ausgewogenheit.

Änderungen ab 2002

Ab dem 1. Januar 2002 ist das AGB Gesetz Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches geworden (siehe §§305ff. BGB). Dies erfolgte im Rahmen der Modernisierung des Schuldrechts, so dass materiell-rechtliche Regelungen gemeinsam mit den Verbraucherschutzregelungen in das BGB übernommen wurden.

Wann sind die AGB´s wirksam?

  • der Käufer muss ausdrücklich und klar darauf hingewiesen worden sein (beispielsweise auf der Vorderseite eines Vertrages)
  • der Käufer kann im zumutbaren Rahmen Kenntnis nehmen zu den Bestimmungen, die in den AGB´s festgelegt sind (beispielsweise Aushang)
  • Lesbarkeit und Verständlichkeit der AGB´s sind eine weitere Voraussetzung
  • der Käufer ist mit den Regelungen der AGB´s einverstanden

Was zudem gilt:

  • persönliche Absprachen haben Vorrang (der Käufer muss dies am besten schriftlich belegen können, dass er mit dem Verkäufer eine abweichende Regelung abgemacht hat)
  • unerwartete und außergewöhnliche Vertragsklauseln gelten nicht (beispielsweise der Verkäufer verlangt plötzlich, dass eine zusätzliche Gebühr anfällt)
  • Regelungen, die gegen das allgemeine Recht verstoßen, sind unwirksam (zum Beispiel will der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistungspflicht verkürzen)
  • ein Nachbesserungsvorbehalt wird im Nachhinein abgeändert (beispielsweise ist die Nachbesserung an der Ware sichtbar. Hier muss dem Kunden ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden oder er darf die Neulieferung der Ware verlangen

Wenn Sie Fragen zum AGB Gesetz haben, wenden Sie sich an https://www.haendlerschutz.com.



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